RS Vwgh 2000/9/8 2000/19/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2000
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs2;
AlVG 1977 §11;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Arbeitslosen, ihm sei keine konkrete Beschäftigung durch das Arbeitsmarktservice angeboten worden, vermag keinen berücksichtigungswürdigen Grund darzustellen. Hätte der Gesetzgeber auch einen solchen Fall erfassen wollen, so hätte er das in § 10 Abs 2 AlVG umschriebene Beispiel wohl weiter gefasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190052.X06

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten