Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs2;Rechtssatz
Das Vorbringen des Arbeitslosen, ihm sei keine konkrete Beschäftigung durch das Arbeitsmarktservice angeboten worden, vermag keinen berücksichtigungswürdigen Grund darzustellen. Hätte der Gesetzgeber auch einen solchen Fall erfassen wollen, so hätte er das in § 10 Abs 2 AlVG umschriebene Beispiel wohl weiter gefasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190052.X06Im RIS seit
18.10.2001