Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Versäumnisse anlässlich der Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme (also auch eine fehlende Belehrung über die Rechtsfolgen) können - naturgemäß - nach Beginn der Maßnahme nicht mehr nachgeholt werden
(Hinweis E 21.12.1993, 93/08/0215 bis 0218, und E 26.1.2000, 99/03/0132). Allenfalls käme eine neuerliche Zuweisung zu einer später beginnenden Maßnahme in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190035.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014