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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §11;Rechtssatz
Ist bezüglich der täglichen Fahrzeit nicht einmal eine Unzumutbarkeit einer Beschäftigung außerhalb des Wohnortes oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen iSd § 9 Abs 3 AlVG gegeben, so kann darin auch kein triftiger Grund für die freiwillige Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitslosen gemäß § 11 AlVG gelegen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190052.X04Im RIS seit
18.10.2001