RS Vwgh 2000/9/8 2000/19/0052

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Veröffentlicht am 08.09.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Rechtssatz

Ist bezüglich der täglichen Fahrzeit nicht einmal eine Unzumutbarkeit einer Beschäftigung außerhalb des Wohnortes oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen iSd § 9 Abs 3 AlVG gegeben, so kann darin auch kein triftiger Grund für die freiwillige Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitslosen gemäß § 11 AlVG gelegen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190052.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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