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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/08/0023 E 5. September 1995 RS 1Stammrechtssatz
Mangels einer diesbezüglichen Rechtsgrundlage kann in der Unterlassung einer Krankmeldung beim Arbeitsamt nicht eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ohne wichtigen Grund erblickt werden. Ein solcher könnte vielmehr nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitslose eine, die Teilnahme verhindernde Krankheit nur vorgeschützt hätte.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190035.X05Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014