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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/08/0106 E 3. Juli 1990 RS 2Stammrechtssatz
§ 10 Abs 1 und § 11 AlVG sanktionieren das Verhalten desjenigen, der entweder den Zustand des Unterhaltsbedarfes und Vermittlungsbedarfes schuldhaft herbeigeführt hat oder zwar ohne Verschulden in einen solchen Zustand geraten ist, seine Beendigung jedoch zu vereiteln sucht
(Hinweis E 19.4.1989, 90/08/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190052.X01Im RIS seit
18.10.2001