RS Vwgh 2000/9/18 2000/17/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2000
beobachten
merken

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
BAO §236 Abs1;
GEG §9 Abs1;
GEG §9 Abs2;

Rechtssatz

So wie auf Grund der vergleichbaren Interessenlage für das Nachlassverfahren nach § 9 Abs 2 GEG die Judikatur zum Nachsichtsverfahren nach § 236 Abs 1 BAO anwendbar ist (Hinweis E 26.1.1996, 93/17/0265), kann zur Auslegung des § 9 Abs 1 GEG auf Lehre und Rechtsprechung zu § 212 Abs 1 BAO zurückgegriffen werden. (Im E 18.9.2000, 2000/17/0094, umfangreiche Ausführungen zum Begriff der "Gefährdung der Einbringung" - Hinweis Stoll, BAO III, 2249 f und die dort wiedergegebene Rechtsprechung und Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000170094.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten