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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG MilchGarantiemengenV 1995 §5 Abs1;Rechtssatz
§ 5 Abs 1 MilchGarantiemengenV 1995 geht - entsprechend der Rechtslage wie sie auch nach dem MOG gegeben war - von einer "Referenzmenge eines Betriebs" aus, schließt also iZm § 5 Abs 3 dieser Verordnung nicht aus, dass einem Milcherzeuger mehrere Referenzmengen in diesem Sinn zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998170045.X05Im RIS seit
27.04.2001