Index
L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SalzburgNorm
KFG 1967 §103 Abs2 impl;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/17/0201 E 18. September 2000 99/17/0289 E 18. September 2000Rechtssatz
Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen Lenkeranfragen an (natürliche oder juristische) Personen mit dem Sitz in Deutschland (Hinweis E 27.10.1997, 96/17/0348, ergangen zu § 1a Wr ParkometerG). Der VwGH hat zur hier anzuwendenden Vorschrift des § 7 Abs 4 des ParkgebührenG für die Stadt Salzburg auch schon ausgesprochen (Hinweis E 22.2.1999, 99/17/0026), dass für deutsche Staatsbürger spätestens im Zeitpunkt, als diese ernsthaft mit der Verbringung des überlassenen Kraftfahrzeuges nach Österreich rechnen mussten, Anlass bestand, sich mit den einschlägigen Normen der österreichischen Rechtsordnung vertraut zu machen.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170192.X01Im RIS seit
11.07.2001