RS Vwgh 2000/9/18 99/17/0192

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Veröffentlicht am 18.09.2000
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Index

L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2 impl;
ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs1;
ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs4;
VStG §2 Abs1;
VStG §2 Abs2;
VStG §5 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/17/0201 E 18. September 2000 99/17/0289 E 18. September 2000

Rechtssatz

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen Lenkeranfragen an (natürliche oder juristische) Personen mit dem Sitz in Deutschland (Hinweis E 27.10.1997, 96/17/0348, ergangen zu § 1a Wr ParkometerG). Der VwGH hat zur hier anzuwendenden Vorschrift des § 7 Abs 4 des ParkgebührenG für die Stadt Salzburg auch schon ausgesprochen (Hinweis E 22.2.1999, 99/17/0026), dass für deutsche Staatsbürger spätestens im Zeitpunkt, als diese ernsthaft mit der Verbringung des überlassenen Kraftfahrzeuges nach Österreich rechnen mussten, Anlass bestand, sich mit den einschlägigen Normen der österreichischen Rechtsordnung vertraut zu machen.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170192.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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