RS Vwgh 2000/9/18 98/17/0305

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Veröffentlicht am 18.09.2000
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;
GebAG 1975 §19 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/17/0357 E 22. November 1999 RS 4

Stammrechtssatz

Die Vorlage einer Bestätigung zur Bescheinigung des tatsächlich entgangenen Einkommens ist auch nach Ablauf der Verfallsfrist des § 19 Abs 1 GebAG zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998170305.X02

Im RIS seit

05.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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