RS Vfgh 2001/3/14 B2320/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.2001
beobachten
merken

Index

97 Vergabewesen
97/01 Vergabewesen

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab
BundesvergabeG §115

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im Gleichheitsrecht durch Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach einer öffentlichen Auftragsvergabe mangels Identität des dem abgeführten Wettbewerb zugrundeliegenden Projekts mit dem vertraglich realisierten Projekt; keine Vorlagepflicht der Behörde an den Europäischen Gerichtshof im vorliegenden Fall

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer scheint zu verkennen, daß für die Entscheidung der Behörde primär die mangelnde Identität des tatsächlich realisierten (Lieferung von Wärme aus externen Wärmekraftwerken) mit dem dem Wettbewerb zugrundeliegenden Projekt (Planung einer örtlichen Biomasse-Heizungsanlage), für das der Beschwerdeführer ohnehin den Zuschlag und die Auslobungsprämie erhalten hat, entscheidungsbegründend ist und in der Folge die fachliche Befugnis des Beschwerdeführers deshalb im Hinblick auf das tatsächlich realisierte - nicht aber auf das ursprünglich geplante - Projekt zu beurteilen war.

Der Verfassungsgerichtshof vermag der Auffassung des Bundesvergabeamtes nicht entgegenzutreten, wonach der der Ausschreibung zugrundeliegende Planungswettbewerb mit dem Zuschlag an den Beschwerdeführer beendet wurde, es sich bei dem in der Folge abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrag sohin um ein aliud handle und der auf die Kontrolle dieser (nicht wettbewerbsgegenständlichen) Vorgangsweise abzielende Nachprüfungsantrag mangels Antragslegitimation des Beschwerdeführeres zurückzuweisen war. Allfällige Ansprüche des Beschwerdeführers aus dem abgeschlossenen Planungsvertrag wären allenfalls nach allgemeinen zivilrechtlichen - nicht aber vergaberechtlichen - Maßstäben zu beurteilen.

Das sekundäre Gemeinschaftsrecht ist per se kein Maßstab für die verfassungsgerichtliche Kontrolle (VfGH E v 15.06.00, B65/00 u.a.).

Entscheidungstexte

Schlagworte

EU-Recht, Vergabewesen, VfGH / Prüfungsmaßstab

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B2320.1998

Dokumentnummer

JFR_09989686_98B02320_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten