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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §11 Abs1;Rechtssatz
Erweist sich die Einleitung einer Vollstreckung im weiteren Verlauf als ungerechtfertigt, können die bereits erwachsenen Kosten dem Verpflichteten nicht auferlegt werden (Hinweis Mannlicher/Quell,
Das Verwaltungsverfahren, 2ter Halbband, 8te Auflage, Seite 349, Anmerkung 3 zu § 11 VVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050012.X02Im RIS seit
24.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015