RS Vwgh 2000/9/19 2000/05/0012

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Veröffentlicht am 19.09.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §11 Abs1;

Rechtssatz

Erweist sich die Einleitung einer Vollstreckung im weiteren Verlauf als ungerechtfertigt, können die bereits erwachsenen Kosten dem Verpflichteten nicht auferlegt werden (Hinweis Mannlicher/Quell,

Das Verwaltungsverfahren, 2ter Halbband, 8te Auflage, Seite 349, Anmerkung 3 zu § 11 VVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050012.X02

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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