Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Bezüglich eines Garagenentlüftungsprojektes besteht rechtliche Unteilbarkeit vom übrigen Bauvorhaben, wenn sich die Garagenabstellplätze größtenteils auf Pflichtstellplätze beziehen, deren Entlüftungsanlage von der Baubewilligung für die Wohnhausanlage nicht getrennt werden kann.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050111.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009