RS Vwgh 2000/9/19 2000/05/0111

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Veröffentlicht am 19.09.2000
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauO NÖ 1976 §92 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Bezüglich eines Garagenentlüftungsprojektes besteht rechtliche Unteilbarkeit vom übrigen Bauvorhaben, wenn sich die Garagenabstellplätze größtenteils auf Pflichtstellplätze beziehen, deren Entlüftungsanlage von der Baubewilligung für die Wohnhausanlage nicht getrennt werden kann.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050111.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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