RS Vfgh 2001/3/14 B1795/98

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
Tir GVG 1996 §6 Abs1 litb

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrund der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Prognoseentscheidung hinsichtlich der Selbstbewirtschaftung

Rechtssatz

Die Behörde hat im Verhältnis zur Erstinstanz ein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchgeführt und auf Basis der Tatsachenfeststellung, daß der Beschwerdeführer weder zum Zeitpunkt des Grunderwerbs noch während des doch über Jahre anhängigen Verfahrens das erworbene Grundstück bzw das seines Vaters bewirtschaftet hat, die Prognose angestellt, daß der Beschwerdeführer dies auch in Hinkunft nicht tun würde. Der Behörde kann auf Basis dieser Umstände kein in die Verfassungssphäre reichender Fehler angelastet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1795.1998

Dokumentnummer

JFR_09989686_98B01795_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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