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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtserwerbs aufgrund der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Prognoseentscheidung hinsichtlich der SelbstbewirtschaftungRechtssatz
Die Behörde hat im Verhältnis zur Erstinstanz ein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchgeführt und auf Basis der Tatsachenfeststellung, daß der Beschwerdeführer weder zum Zeitpunkt des Grunderwerbs noch während des doch über Jahre anhängigen Verfahrens das erworbene Grundstück bzw das seines Vaters bewirtschaftet hat, die Prognose angestellt, daß der Beschwerdeführer dies auch in Hinkunft nicht tun würde. Der Behörde kann auf Basis dieser Umstände kein in die Verfassungssphäre reichender Fehler angelastet werden.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1795.1998Dokumentnummer
JFR_09989686_98B01795_01