RS Vfgh 2001/3/14 G123/01

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

32 Steuerrecht
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
BAO §240 Abs3
EStG 1988 §3 Abs1 Z4 idF Art7 Z2 BudgetbegleitG 2001

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags eines Betroffenen auf Aufhebung der Beseitigung der Steuerfreiheit von Unfallrenten im Budgetbegleitgesetz 2001 wegen Zumutbarkeit eines Antrags auf Rückzahlung der entrichteten Abgaben

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags eines Betroffenen auf Aufhebung des Art7 Z2 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl I Nr 142/2000, betr die Beseitigung der Steuerfreiheit von Unfallrenten durch Aufhebung des §3 Abs1 Z4 litc EStG 1988.

§240 Abs3 BAO räumt bei Abgaben, die für die Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind (wozu auch die Lohnsteuer gehört), dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit ein, unter dort näher bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung der seiner Meinung nach zu Unrecht entrichteten Beträge zu beantragen, und den darüber ergehenden Bescheid im Instanzenzug zu bekämpfen, um schließlich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen (vgl bereits VfSlg 8241/1978).

Entscheidungstexte

  • G 123/01
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 14.03.2001 G 123/01

Schlagworte

Einkommensteuer, Steuerbefreiungen, Finanzverfahren, Rückzahlung, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:G123.2001

Dokumentnummer

JFR_09989686_01G00123_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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