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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §11;Rechtssatz
Das Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worden ist (Hinweis E 24.11.1987, 87/11/0141, VwSlg 12579 A/1987).
Schlagworte
SachwalterHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050012.X04Im RIS seit
24.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015