RS Vwgh 2000/9/19 2000/05/0062

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Veröffentlicht am 19.09.2000
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L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74;
GewO 1994 §74;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22a Abs1 Z1 idF 1986/029;

Rechtssatz

Wenn auch der Begriff "gewerbliche Betriebsanlage" im Sinne des § 74 GewO 1973 nicht ident ist mit dem Begriff "gewerberechtlich genehmigte Betriebsräume" des § 22a Abs 1 Z 1 Stmk VeranstaltungsG, so ist dennoch davon auszugehen, dass der Stmk Landesgesetzgeber eine Betriebsanlagengenehmigung im Sinne der Gewerbeordnung angesprochen hat, da im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 22a Stmk VeranstaltungsG keine andere Art der gewerberechtlichen Genehmigung von Betriebsräumen vorgesehen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050062.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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