RS Vwgh 2000/9/20 98/03/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
SHG Wr 1973 §32 Abs1;
SHG Wr 1973 §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0448 E 29. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

In welchem Ausmaß Leistungen im Hinblick auf die Veräußerung von Grundbesitz zu Unrecht empfangen worden sind, hängt vom Wert bzw von der Verwertbarkeit der Liegenschaften des Empfängers von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998030079.X03

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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