RS VwGH Erkenntnis 2000/09/20 98/08/0053

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Veröffentlicht am 20.09.2000
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Rechtssatz

Die Auffassung, dass die Verweigerung der Nachsicht von der Einhaltung von Kontrollmeldungen ein triftiger Grund iSd § 49 Abs 2 AlVG sei, die Vorschreibung von Kontrollmeldungen zu missachten, ist unrichtig (Hinweis E 18.3.1997, 97/08/0040 bis 0042).

Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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