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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Amtssachverständige im Verfahren auch als Sachbearbeiter aufgetreten ist, bildet noch keinen Befangenheitsgrund.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030024.X02Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015