RS Vwgh 2000/9/20 99/03/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Amtssachverständige im Verfahren auch als Sachbearbeiter aufgetreten ist, bildet noch keinen Befangenheitsgrund.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999030024.X02

Im RIS seit

23.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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