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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Rechtssatz
Von einem eine Transitfahrt mit einem Lastkraftwagen durchführenden Lenker muss verlangt werden, dass er mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraut ist. Der Hinweis, der Beschuldigte habe eine in dieser Hinsicht eingeholte Auskunft VÖLLIG MISSVERSTANDEN, ist daher zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens im Sinne des § 5 Abs 1 VStG ungeeignet.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030239.X03Im RIS seit
23.11.2000