RS Vwgh 2000/9/20 2000/03/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;
ABGB §2;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Regelungen betreffend das Ökopunktesystem sind gemeinschaftsrechtlicher Natur (Hinweis E vom 7.6.2000, 2000/03/0014). Das Ökopunktesystem basiert somit nicht auf einer nur in Österreich geltenden Rechtsvorschrift, die außerhalb Österreichs gänzlich unbekannt wäre. Bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit hätte der Beschuldigte die strafbare Handlung als solche zu erkennen vermocht, muss doch von einem eine Transitfahrt mit einem Lastkraftwagen durchführenden Lenker verlangt werden, sich mit den einschlägigen Rechtsnormen vertraut zu machen. Somit hat der Beschuldigte, ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsangehöriger, nicht in entschuldbarer Unkenntnis des Gesetzes gehandelt.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030046.X01

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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