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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;Rechtssatz
Die Regelungen betreffend das Ökopunktesystem sind gemeinschaftsrechtlicher Natur (Hinweis E vom 7.6.2000, 2000/03/0014). Das Ökopunktesystem basiert somit nicht auf einer nur in Österreich geltenden Rechtsvorschrift, die außerhalb Österreichs gänzlich unbekannt wäre. Bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit hätte der Beschuldigte die strafbare Handlung als solche zu erkennen vermocht, muss doch von einem eine Transitfahrt mit einem Lastkraftwagen durchführenden Lenker verlangt werden, sich mit den einschlägigen Rechtsnormen vertraut zu machen. Somit hat der Beschuldigte, ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsangehöriger, nicht in entschuldbarer Unkenntnis des Gesetzes gehandelt.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030046.X01Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
06.01.2011