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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;Rechtssatz
Bei den Tatbeständen des Nichtmitführens der in Art 1 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission genannten Unterlagen und des Nichtvorliegens derselben handelt es sich um selbstständig zu verwirklichende Tatbestände (vgl die zu den ähnlichen Tatbeständen des § 102 Abs 5 lit a - nunmehr § 14 Abs 1 FSG 1997 - und lit b KFG ergangene Rechtsprechung des VwGH, etwa das E vom 24. 3. 1993, Zlen 92/03/0246, 93/03/0051). Das der Täter nicht wegen des Nichtvorlegens der entsprechenden Unterlagen verfolgt und bestraft wurde, verletzte ihn nicht in seinen Rechten.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030074.X01Im RIS seit
30.01.2002