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L94408 Krankenanstalt Spital VorarlbergNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
§ 36 Abs 4 Vlbg SpitalG 1990 ist verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass diese Bestimmung keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem forderungsberechtigten Arzt und dem Sonderklassepatienten schafft, sondern eine Regelung des vom Sonderklassepatienten für die ärztliche Behandlung dem Rechtsträger der Krankenanstalt geschuldeten Entgelts darstellt. Wenn der Träger der Krankenanstalt von diesem Entgelt Teile an Ärzte, die mit der Pflege der Patienten betraut waren, weitergibt, so handelt es sich bei den weitergegebenen Beträgen bei den Bediensteten um Bezüge, die ihnen für ihre im Rahmen ihres Dienstverhältnisses geleisteten Dienst gewährt werden (so bereits das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.11.1975, 1068/73).
Schlagworte
Entgelt Begriff Ärzte NachverrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995080052.X02Im RIS seit
10.01.2001