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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;Rechtssatz
Dass in der Aufforderung zur Rechtfertigung nicht die verba legalia des Art 1 Abs 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 ordnungsgemäss ausgefülltes Einheitsformular enthalten waren, sondern eine vorgeschriebene Ökokarte mit der erforderlichen Anzahl von geklebten und entwerteten gültigen Ökopunkten angeführt wurde, vermag an der hinreichenden Konkretisierung der Tat nichts zu ändern. Diese Amtshandlung stellt eine nach § 31 Abs 2 VStG rechtzeitige Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG dar.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030225.X02Im RIS seit
08.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008