RS Vwgh 2000/9/20 2000/03/0225

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Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Dass in der Aufforderung zur Rechtfertigung nicht die verba legalia des Art 1 Abs 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 ordnungsgemäss ausgefülltes Einheitsformular enthalten waren, sondern eine vorgeschriebene Ökokarte mit der erforderlichen Anzahl von geklebten und entwerteten gültigen Ökopunkten angeführt wurde, vermag an der hinreichenden Konkretisierung der Tat nichts zu ändern. Diese Amtshandlung stellt eine nach § 31 Abs 2 VStG rechtzeitige Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG dar.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030225.X02

Im RIS seit

08.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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