RS Vwgh 2000/9/20 2000/03/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §5 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Für einen ausländischen Kraftfahrer besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten. Dazu gehören auch die vom Lenker eines Lastkraftwagens bei einer Transitfahrt zu befolgenden Normen. Gerade vor einer erstmaligen Fahrt kann vom Lenker eines Lastkraftwagens im grenzüberschreitenden Güterverkehr erwartet werden, sich eingehend und umfassend über die bestehenden Rechtsvorschriften Kenntnis zu verschaffen (Hinweis E vom 3.5.2000, 99/03/0473).

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030222.X02

Im RIS seit

23.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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