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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 litb;Rechtssatz
Der Lenker eines Lastkraftwagens ist vor der Einreise in das Hoheitsgebiet Österreichs jedenfalls verpflichtet, sich im Falle der Benutzung eines Umweltdatenträgers von dessen korrekter Einstellung zu überzeugen. Unterlässt er dies, fällt ihm eine als Verschulden zu qualifizierende Sorgfaltsverletzung zur Last.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030181.X03Im RIS seit
17.09.2001Zuletzt aktualisiert am
03.08.2018