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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;Rechtssatz
Da es dem Beschuldigten als einem eine Transitfahrt mit einem Lastkraftwagen durchführenden Lenker oblegen wäre, sich zuvor auf geeignete Weise mit den einschlägigen Rechtsnormen - die nicht auf einer nur in Österreich geltenden Rechtsvorschrift, die außerhalb Österreichs gänzlich unbekannt wäre, sondern auf dem Gemeinschaftsrecht beruhen - vertraut zu machen (Hinweis E vom 7. Juni 2000, Zl 2000/03/0014), liegt insoweit kein Milderungsgrund vor.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030151.X02Im RIS seit
07.12.2001