RS Vwgh 2000/9/20 2000/03/0046

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Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art7;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Art 7 der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission sieht vor, dass die Ökopunkte unter den betroffenen Güterkraftverkehrsunternehmen und nicht unter den betroffenen Fahrern aufgeteilt werden. Die fehlende Möglichkeit nach dem Gesetz für einen Fahrer, Ökopunkte zu erwerben, ist nicht zur Dartuung mangelnden Verschuldens geeignet. Stehen einem Fahrer die für die beabsichtigte Transitfahrt erforderlichen Ökopunkte nicht zur Verfügung, so hat er von der Durchführung dieser Fahrt Abstand zu nehmen.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030046.X03

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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