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L94408 Krankenanstalt Spital VorarlbergNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Ein Leistungsinteresse der beschwerdeführenden Partei kann schließlich auch darin erblickt werden, dass gut qualifizierte Ärzte nur gegen entsprechende Bezüge ihre Dienste an einer Krankenanstalt anbieten werden. Durch die Möglichkeit, von Patienten der Sonderklasse Ärztehonorare zu verlangen, wird ein solcher Anreiz hergestellt.
Schlagworte
Entgelt Begriff Ärzte NachverrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995080052.X07Im RIS seit
10.01.2001