RS Vwgh 2000/9/20 95/08/0052

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Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

L94408 Krankenanstalt Spital Vorarlberg
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
SpitalG Vlbg 1990 §36;

Rechtssatz

Gewichtige Indizien für ein - betriebsbezogenes - Eigeninteresse der beschwerdeführenden Partei an der strittigen Tätigkeit ihrer Bediensteten liegen auch darin, dass die Partei diese Tätigkeit im Rahmen ihres Betriebes erlaubt, hiefür ihre Einrichtungen zur Verfügung stellt und die Inanspruchnahme der Dienstzeit ihrer Bediensteten für die Behandlung der Patienten der Sonderklasse gestattet. Im Allgemeinen kann nämlich nicht angenommen werden, dass ein Unternehmer die Nutzung seiner betrieblichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme seiner Dienstnehmer in deren Dienstzeit einem Dritten in dessen ausschließlichem Interesse und ohne Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis gestattet.

Schlagworte

Entgelt Begriff Ärzte Nachverrechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995080052.X06

Im RIS seit

10.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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