Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0116/66 E 8. November 1966 RS 4(Hier: dies gilt auch, wenn die Partei ihre Versäumnisse erst vor dem VwGH nachholt)Stammrechtssatz
Die Verfahrensrüge einer Partei, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ihre Zurückhaltung abzulegen und das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen, an dem sie trotz gebotener Gelegenheit nicht genügend mitgewirkt hat, ist abzulehnen (Hinweis auf E 26.6.1959, 2496/56, VwSlg 5007 A/1959)
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtSachverhalt Mitwirkungspflicht VerschweigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998060237.X02Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010