RS Vwgh 2000/9/21 99/06/0057

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Veröffentlicht am 21.09.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/06/0151 E 11. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Ein mündlich verkündeter Bescheid erlangt erst durch seine niederschriftliche Beurkundung Wirksamkeit. (Hinweis auf E vom 30.9.1985, 85/10/0051)

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999060057.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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