Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der auf die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach festgestellt wird, dass in rechtlicher Hinsicht Tatsachen die Annahme nicht rechtfertigen, dass bei dem Antragsteller durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die behördliche Sicherheit gefährdet wird, gerichtete Antrag ist nicht zulässig (vgl dazu - den nicht anders zu behandelnden Fall eines Feststellungsbescheides über die waffenrechtliche Verlässlichkeit betreffend - das E 10.6.1981, 81/01/0078).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997200329.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017