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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Allein aus der Nichtvorlage von BESCHEINIGUNGSMITTELN durch den Asylwerber kann noch nicht geschlossen werden, dass seine Angaben zur Flucht unglaubwürdig sind, weil auch ein in sich stimmiges und widerspruchsfreies Vorbringen selbst zur Belegung einer Verfolgungssituation hinreichend sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998200362.X01Im RIS seit
04.12.2000