RS Vwgh 2000/9/22 96/15/0207

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0208

Rechtssatz

Die Bewertung der Beteiligungen in den einzelnen Jahren für sich allein lässt im konkreten Fall nicht auf eine Änderung der Einstellung des Eigentümers schließen. Die Einstellung des Eigentümers ist ein subjektives Element, auf dessen Vorhandensein zwar aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten geschlossen werden kann. Hiebei sind jedoch alle sonstigen Umstände entsprechend zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150207.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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