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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Der angefochtene Bescheid ist, soweit darin das Recht auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung nur für volle Monate und nicht nur, wie von der Antragstellerin beantragt, für einzelne Tage innerhalb dieser Monate gewährt wird, keinem Vollzug zugänglich, weil die der Antragstellerin zukommende Rechtsposition auch im Falle der Gewährung einer aufschiebenden Wirkung keine Änderung erführe, insbesondere keine Verpflichtung der Behörde ausgelöst würde, der Antragstellerin (vorläufig) die Weiterversicherung nur für die von ihr beantragten Tage zu gewähren. Davon scheint die Antragstellerin aber auszugehen, wie ihr Vorbringen in diesem Zusammenhang zeigt.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B409.2001Dokumentnummer
JFR_09989671_01B00409_01