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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
§ 34 Abs 8 EStG 1988 enthält den unbestimmten Rechtsbegriff "Einzugsbereich" und die von der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes vom 14.9.1995, BGBl Nr 1995/624, getroffene Auslegung des Gesetzes überschreitet dessen Rahmen auch dann nicht, wenn sie im Rahmen eines ordentlichen Studiums nicht auch auf die am Abend abgehaltenen Lehrveranstaltungen abstellt.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150098.X02Im RIS seit
11.07.2001