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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/09/0037 E 25. Juni 1990 RS 4Stammrechtssatz
Wird nur ein Bescheid der bel Beh angefochten, so gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, mag dieser Bescheid auch über mehrere erstinstanzliche Bescheide (aus dem Vollzugsbereich derselben Gebietskörperschaft) abgesprochen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150035.X02Im RIS seit
11.07.2001