RS Vwgh 2000/9/22 95/15/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/17/0021 E 4. Oktober 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, iS der ihn treffenden Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 26.11.1971, 1160/70; E 28.9.1983, 83/13/0040 und E 13.10.1983, 82/15/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150090.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten