RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0072

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht

Norm

ABGB §883;
ABGB §936;
GmbHG §76 Abs2;

Rechtssatz

Ein Vorvertrag beinhaltet lediglich die Verpflichtung, in Zukunft einen bestimmten Vertrag abzuschließen. Überdies muss ein Vorvertrag zivilrechtlich auch den Formvorschriften entsprechen und den Zeitpunkt für den beabsichtigten Vertragsabschluss festlegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150072.X01

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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