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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Das Vollzugsinteresse des Versicherungsträgers überwiegt jedenfalls dann, wenn der angefochtene Bescheid nicht im Sinne des § 35 Abs 2 VwGG offenkundig rechtswidrig ist und seine vorläufige Vollstreckung nicht bei der antragstellenden Partei zu unwiederbringlichen Vermögensnachteilen führt, wie dies etwa im Falle der exekutiven Betreibung einer Versteigerung von Vermögensgegenständen des Beschwerdeführers und dem damit verbundenen - nicht wieder auszugleichenden - Wertverlust der Fall wäre.
Schlagworte
Interessenabwägung Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000080047.A02Im RIS seit
21.12.2000