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E000 EU- Recht allgemeinNorm
ABGB §905 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Österreichische Postsparkasse - sie führt das Konto des Finanzamtes - in ihrer an das Finanzamt gerichteten Gutschriftsanzeige eine "Bearbeitungsgebühr" von S 130,-- in Rechnung stellte, kann nicht zu Lasten des Abgabenschuldners gehen, weil die Übersendung des Geldbetrages und damit die Gefahrtragung durch den Abgabenschuldner mit dem Einlangen des Betrages bei der Österreichischen Postsparkasse ihren Abschluss gefunden hat. Zur Klarstellung ist darauf zu verweisen, dass damit bei der Beurteilung der Tilgung der Abgabenschuld iSd § 216 BAO die Beantwortung der Frage, ob die Anlastung einer Bearbeitungsgebühr für die Umrechnung von Euro in Schillingbeträge gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zuwiderläuft, nicht maßgeblich war.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130196.X02Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013