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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162;Rechtssatz
Die Beurteilung von Beträgen, die im Grunde des § 162 BAO nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, als verdeckte Ausschüttungen entspricht nicht dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130216.X03Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
04.04.2014