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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0142 E 26. September 2000Rechtssatz
Dem Umstand, dass eine Forderung an die Gesellschafter nicht bilanziert worden ist, kommt bei Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Absicht der GmbH, von den Gesellschaftern die Kapitalertragsteuer einzufordern, keine Bedeutung zu. Ein mit den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes nicht zu vereinbarender Bilanzansatz würde überdies nicht zwingend bedeuten, dass die Forderung tatsächlich ernsthaft gegenüber dem Gesellschafter geltend gemacht wird (Hinweis E 21.12.1994, 90/13/0236).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130140.X01Im RIS seit
03.04.2001