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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Kosten eines Sprachkurses sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt (Hinweis E 26.4.1989, 88/14/0091; E 22.9.1987, 87/14/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140055.X01Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013