RS Vwgh 2000/9/27 96/14/0055

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Kosten eines Sprachkurses sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Abgabepflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt (Hinweis E 26.4.1989, 88/14/0091; E 22.9.1987, 87/14/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140055.X01

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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