RS Vwgh 2000/9/27 98/12/0054

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
GehG 1956;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0026 E 25. März 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Der globale Hinweis auf das angewendete Gesetz wird dem Erfordernis des § 59 Abs 1 AVG zur Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmung insbesondere dann nicht gerecht, wenn die Rechtslage vielfach geändert worden ist, weil dadurch der rechtsunkundigen Partei die Verfolgung ihres Rechtes wesentlich erschwert wird.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120054.X03

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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