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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a Abs1;Rechtssatz
Ungeachtet der Problematik der Begriffsunklarheit und der nicht gegebenen Nachvollziehbarkeit der Zifferncodes für die Nebengebühren im Beschwerdefall hätten dem Beamten bei der ihm mit einem Erlass des Bundesministeriums für Landesverteidigung verpflichtend aufgetragenen aufmerksamen Durchsicht und Vergleich der Bezugszettel in der in Frage kommenden Zeit zumindest Zweifel an der Berechtigung, zwei Erschwerniszulagen zu erhalten, kommen müssen. Bei dieser Sachlage wäre der Beamte verpflichtet gewesen, unverzüglich eine Klärung durch Nachfrage bei der zuständigen Buchhaltung herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120059.X03Im RIS seit
25.01.2001