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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Benützung der über einer Betriebsanlage liegenden Wohnräume zu dauernden Wohnzwecken handelt es sich um eine rechtliche Vorfrage, die nur dann von der Behörde selbstständig zu lösen ist, wenn es keinen diese Vorfrage bindend erledigenden Bescheid (dieser oder einer anderen Behörde) gibt (Hinweis E 20. Dezember 1999, Zl 99/04/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000040074.X01Im RIS seit
24.11.2000