RS Vwgh 2000/9/27 2000/04/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §38;
GewO 1994 §79;

Rechtssatz

Bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Benützung der über einer Betriebsanlage liegenden Wohnräume zu dauernden Wohnzwecken handelt es sich um eine rechtliche Vorfrage, die nur dann von der Behörde selbstständig zu lösen ist, wenn es keinen diese Vorfrage bindend erledigenden Bescheid (dieser oder einer anderen Behörde) gibt (Hinweis E 20. Dezember 1999, Zl 99/04/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000040074.X01

Im RIS seit

24.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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