RS Vwgh 2000/9/27 97/14/0112

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111;
FinStrG §56 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die fehlende Zurechenbarkeit der Androhung der Zwangsstrafe gem § 56 Abs 2 FinStrG iVm § 111 BAO ist dem Fehlen einer Androhung gleichzuhalten. Indem die belBeh im Instanzenzug eine Zwangsstrafe festgesetzt hat, ohne dass dieser Festsetzung eine wirksame Androhung vorausgegangen war, hat sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140112.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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