Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MinroG 1999 §116;Rechtssatz
Nach § 204 MinroG 1999 sind den Nachbarn subjektive Rechte, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 83 und 116 MinroG 1999 zu berücksichtigen wären, nicht eingeräumt (hier: die Nachbarn konnten daher durch die Zurückweisung des Antrages auf Bewilligung eines Aufschluss- und Abbauplanes durch den angefochtenen Bescheid auch unter Berücksichtigung der tragenden Gründe dieser Entscheidung in den als Beschwerdepunkt erkennbar geltend gemachten Rechten nicht verletzt werden; die Beschwerde der Nachbarn war daher gemäß § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000040098.X02Im RIS seit
02.07.2001